Wer zum ersten Mal eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung besucht oder einen Haushaltsplan aufschlägt, stolpert über viele Abkürzungen. Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe aus der Eltviller Kommunalpolitik und aus unserer Partei – kurz und ohne Juristendeutsch.
Stand: Oktober 2026. Ein Pfeil (→) verweist auf einen anderen Eintrag.
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A
Abwägung: Pflichtschritt jeder Bauleitplanung. Die Stadt prüft alle Stellungnahmen von Bürger:innen und Behörden und wägt die Belange gegeneinander ab. Das Ergebnis beschließt die → StVV.
AG – Arbeitsgemeinschaft: Arbeitsgruppe im → OV zu einem Thema, etwa Klimaschutz oder Strategie. Auf Landes- und Bundesebene heißen sie → LAG und → BAG.
Akteneinsicht: Recht der → StVV, die Akten des → Magistrats zu prüfen. Dafür bildet sie einen Akteneinsichtsausschuss. Ein Viertel der Stadtverordneten oder eine → Fraktion kann ihn verlangen.
Ältestenrat: Gremium aus dem → Stadtverordnetenvorsteher und den Vorsitzenden der Fraktionen. Er berät über Tagesordnung, Sitzungstermine und Verfahrensfragen und vermittelt bei Streit.
Änderungsantrag: Antrag, der eine Vorlage oder einen anderen Antrag ändern will. Über ihn stimmt die StVV in der Regel vor dem ursprünglichen Antrag ab.
Anfrage: Schriftliche Frage von Stadtverordneten oder einer Fraktion an den → Magistrat. Er muss sie beantworten. Für die Opposition ist die Anfrage das wichtigste Kontrollmittel.
Antrag: Vorschlag, über den die → StVV abstimmen soll. Anträge stellen die Fraktionen (→ FA) oder der Magistrat (→ Beschlussvorlage).
ARA – Ausschuss für regionale Angelegenheiten: Bis März 2026 der „Rheingau-Ausschuss“ der StVV. In der Wahlperiode 2026–2031 gibt es ihn nicht mehr.
Aufstellungsbeschluss: Der erste Beschluss der → StVV, wenn ein → B-Plan oder → FNP entstehen oder sich ändern soll. Er startet das Verfahren und wird öffentlich bekannt gemacht.
Ausländerbeirat: Gewählte Vertretung der ausländischen Einwohner:innen. Er berät die städtischen Gremien in allen Fragen, die Menschen ohne deutschen Pass betreffen. In Eltville hat er sieben Mitglieder.
Ausschuss: Fachgremium der → StVV mit je zwölf Stadtverordneten. Ausschüsse beraten Vorlagen vor und geben eine Empfehlung ab. Entscheiden darf in der Regel nur die StVV. Eltville hat seit 2026 drei Ausschüsse: → HFA, → STENA und → JSSK.
B
BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft: Fachgremium der Grünen auf Bundesebene, etwa zu Energie oder Verkehr. Die BAGs bereiten Programme und Beschlüsse der → BDK vor.
BauGB – Baugesetzbuch: Bundesgesetz für das Planungsrecht. Es regelt → FNP, → B-Plan, Bürgerbeteiligung und → Abwägung. Zum Gesetzestext.
Bauleitplanung: Oberbegriff für → FNP und → B-Plan. Mit ihr legt die Stadt fest, wo gewohnt, gearbeitet und gebaut werden darf. Sie gehört zur Planungshoheit der Gemeinde.
BDK – Bundesdelegiertenkonferenz: Bundesparteitag der Grünen. Delegierte aus den → KVs beschließen Programm, Satzung und Vorstand.
Beschlussvorlage (VL): Vorlage, mit der der → Magistrat der → StVV einen Beschluss vorschlägt. Sie trägt eine Nummer wie „VL-83/2026“: laufende Nummer und Jahr.
B-Plan – Bebauungsplan: Verbindliche Satzung für ein Gebiet. Er legt fest, was auf jedem Grundstück gebaut werden darf: Art, Höhe, Dichte, Grünflächen. Er muss zum → FNP passen.
Bürgerbegehren: Antrag der Bürger:innen, über eine wichtige Frage selbst abzustimmen. Dafür sind Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten nötig. Ist es zulässig, folgt der → Bürgerentscheid.
Bürgerentscheid: Abstimmung aller Wahlberechtigten über eine Sachfrage. Er gilt wie ein Beschluss der → StVV, wenn die Mehrheit zustimmt und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten ausmacht. Beispiel: Am 25. Februar 2024 stimmten 57,4 Prozent dafür, auf städtischen Flächen Windenergieanlagen zu ermöglichen.
Bürgermeister:in: Leitet die Stadtverwaltung und den → Magistrat. Die Bürger:innen wählen ihn oder sie direkt für sechs Jahre. In Eltville ist das Amt hauptamtlich; die nächste Wahl steht 2030 an.
Bürgerversammlung: Versammlung, zu der der → Stadtverordnetenvorsteher alle Einwohner:innen einlädt. Dort informieren StVV und Magistrat über wichtige Vorhaben und beantworten Fragen.
BV – Bundesverband: Die Bundespartei von Bündnis 90/Die Grünen mit Sitz in Berlin. Website: gruene.de.
D
Doppik: Doppelte Buchführung in Konten, wie bei Unternehmen. Hessens Kommunen nutzen sie statt der alten Kameralistik. Sie erfasst neben Geld auch Werte und deren Verbrauch, etwa Abschreibungen auf Gebäude. Der Haushalt besteht deshalb aus → Ergebnishaushalt und → Finanzhaushalt.
Drucksache: Älterer Begriff für eine Vorlage der → StVV. Das Ratsinfosystem → RIM spricht heute von Vorlagen (→ VL, → MI, → FA).
E
Eigenbetrieb: Städtischer Betrieb mit eigener Buchführung, aber ohne eigene Rechtsform. In Eltville sind die Stadtwerke ein solcher Eigenbetrieb.
ekom21: Kommunaler IT-Dienstleister des Landes Hessen. Er betreibt auch das Ratsinfosystem → RIM. Website: ekom21.de.
Ergebnishaushalt: Teil des → Haushaltsplans. Er stellt Erträge (Steuern, Gebühren, Zuweisungen) und Aufwendungen (Personal, Sachkosten, Abschreibungen) gegenüber. Ist er ausgeglichen, lebt die Stadt nicht von der Substanz.
Erste:r Stadtrat/Stadträtin: Vertritt die → Bürgermeisterin oder den Bürgermeister im → Magistrat. In Eltville ist das ein Ehrenamt.
F
FA – Fraktionsantrag: → Antrag einer Fraktion an die → StVV, im → RIM nummeriert wie „FA-35/2026“.
Finanzhaushalt: Teil des → Haushaltsplans. Er zeigt alle Zahlungen, die tatsächlich fließen: laufende Einnahmen und Ausgaben, Investitionen und Kredite. Er zeigt, ob die Stadt zahlungsfähig bleibt.
FNP – Flächennutzungsplan: Plan für das ganze Stadtgebiet. Er zeigt in groben Zügen, welche Flächen für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Wald oder Erholung vorgesehen sind. Er bindet die Verwaltung, nicht die Grundstückseigentümer:innen. Verbindlich für sie wird erst der → B-Plan.
Fraktion: Zusammenschluss der Stadtverordneten einer Partei oder Liste. Fraktionen bereiten Sitzungen vor, stellen Anträge und besetzen die Ausschüsse. In der Eltviller StVV sitzen seit 2026 sechs Fraktionen: CDU (16 Sitze), Grüne (8), SPD (5), AfD (4), FDP (2) und Bürgerliste (2).
G
GA – Grüne Alte: Bundesweiter Zusammenschluss älterer Grüner. Website: gruenealte.de.
GemHVO – Gemeindehaushaltsverordnung: Hessische Verordnung, die regelt, wie Kommunen ihren Haushalt aufstellen und abrechnen.
Gewerbesteuer: Steuer auf den Gewinn von Betrieben in der Stadt und die wichtigste eigene Einnahme der Stadt. Ihre Höhe bestimmt die → StVV über den → Hebesatz. Sie schwankt mit der Wirtschaftslage stark.
GJ – Grüne Jugend: Die eigenständige Jugendorganisation der Grünen. Website: gruene-jugend.de.
GO – Geschäftsordnung: Regeln für den Ablauf der Sitzungen: Fristen, Redezeiten, Abstimmungen. Die → StVV gibt sie sich selbst.
Grundsteuer: Steuer auf Grundstücke und Gebäude. Seit 2025 gilt in Hessen ein eigenes Modell: Es berechnet die Steuer aus der Fläche und einem Lagefaktor. Grundsteuer A gilt für Land- und Forstwirtschaft, B für alle anderen Grundstücke. Mit der Grundsteuer C kann die Stadt baureife, aber unbebaute Grundstücke höher besteuern. Die Höhe legt der → Hebesatz fest.
H
Hare-Niemeyer: Verfahren, mit dem die Stimmen bei der → Kommunalwahl in Sitze umgerechnet werden. Es behandelt kleine und große Parteien gleich. Eine Reform zurück zum d’Hondt-Verfahren hat der Hessische Staatsgerichtshof im Januar 2026 gekippt.
Hauptsatzung: Grundgesetz der Stadt. Sie legt unter anderem fest, wie viele Mitglieder der → Magistrat hat, welche → Ausschüsse es gibt und welche → Ortsbezirke bestehen.
Haushaltsplan: Plan aller Erträge, Aufwendungen und Investitionen eines Jahres. Er besteht aus → Ergebnishaushalt und → Finanzhaushalt und ist nach Produktbereichen gegliedert. Den Entwurf stellt der Magistrat auf. Beschließen muss ihn die → StVV.
Haushaltssatzung: Der Beschluss, mit dem die → StVV den → Haushaltsplan in Kraft setzt. Sie enthält die Eckzahlen, die Kreditermächtigungen und die → Hebesätze. Die → Kommunalaufsicht muss sie prüfen.
Haushaltssicherungskonzept (HSK): Plan, mit dem eine Stadt zeigt, wie sie einen Fehlbetrag im → Ergebnishaushalt abbauen will. Die → Kommunalaufsicht kann ihn verlangen.
Hebesatz: Prozentsatz, den die → StVV für → Grundsteuer und → Gewerbesteuer festlegt. Je höher der Hebesatz, desto höher die Steuer.
Hessenkasse: Landesprogramm von 2018. Das Land hat Kommunen von ihren → Kassenkrediten befreit. Im Gegenzug zahlen sie über Jahre einen Eigenbeitrag zurück. Abgewickelt wird das Programm über die WIBank.
HFA – Haupt- und Finanzausschuss: Der wichtigste → Ausschuss der → StVV. Er berät den Haushalt, die Finanzen und Grundsatzfragen der Stadt. Von 2021 bis März 2026 hieß er → HFUN.
HFUN – Hauptausschuss für Finanzen und Nachhaltigkeit: Name des → HFA von 2021 bis März 2026. Das Thema Nachhaltigkeit ist 2026 in den → STENA gewandert.
HGO – Hessische Gemeindeordnung: Das Landesgesetz, nach dem jede hessische Stadt funktioniert. Es regelt die Rechte und Pflichten von → StVV, → Magistrat, → Bürgermeister:in und → Ortsbeirat. Zum Gesetzestext.
I
IKZ – Interkommunale Zusammenarbeit: Städte und Gemeinden erledigen Aufgaben gemeinsam, um Geld und Personal zu sparen, etwa im Rheingau beim Abwasser oder bei der Klimaanpassung. Das Land fördert solche Projekte. → Zweckverband
Investitionsprogramm: Liste der geplanten Investitionen für die nächsten Jahre, etwa für Kitas, Straßen oder Feuerwehrhäuser. Es gehört zum → Haushaltsplan.
ISEK – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept: Gesamtplan, wie sich ein Stadtgebiet in den nächsten Jahren entwickeln soll. Er ist meist Voraussetzung für Geld aus der Städtebauförderung.
J
JSSK – Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport und Kultur: → Ausschuss der → StVV für Kitas, Jugendarbeit, Vereine, Sport und Kultur.
K
KAG – Kommunalabgabengesetz: Hessisches Gesetz, nach dem die Stadt Gebühren und Beiträge erheben darf, etwa für Abwasser oder Straßenbau. Zum Gesetzestext.
Kassenkredit: Kurzfristiger Kredit, mit dem eine Stadt laufende Ausgaben bezahlt, wenn das Geld auf dem Konto nicht reicht. Heute heißt er Liquiditätskredit. Er ist für Kommunen ein Warnsignal: Eigentlich soll er nur kurze Engpässe überbrücken. → Hessenkasse
KFA – Kommunaler Finanzausgleich: System, mit dem das Land Steuermittel an die Kommunen verteilt. Den größten Teil machen die Schlüsselzuweisungen aus. Städte mit wenig eigener Steuerkraft bekommen mehr.
KGS – Kreisgeschäftsstelle: Büro des → KV der Grünen im Rheingau-Taunus-Kreis.
Kinder- und Jugendbeirat: Vertretung der jungen Eltviller:innen. Er bringt ihre Anliegen in die städtischen Gremien ein.
KMV – Kreismitgliederversammlung: Versammlung aller Mitglieder des → KV. Sie wählt den Kreisvorstand und die Kandidierenden für den → Kreistag.
Kommunalaufsicht: Staatliche Behörde, die darauf achtet, dass die Stadt Gesetze einhält. Sie genehmigt zum Beispiel Kredite im Haushalt. Für Eltville ist das der → Landrat; darüber steht das → RP Darmstadt.
Kommunalwahl: Wahl der → StVV, der → Ortsbeiräte und des → Kreistags. Sie findet in Hessen alle fünf Jahre statt, zuletzt am 15. März 2026. Jede:r hat so viele Stimmen, wie es Sitze gibt – für die Eltviller StVV also 37. → Kumulieren, → Panaschieren
Kreisausschuss: Verwaltungsspitze des Rheingau-Taunus-Kreises, entspricht dem → Magistrat der Stadt. Den Vorsitz hat der → Landrat.
Kreistag: Parlament des Rheingau-Taunus-Kreises mit 61 Sitzen. Er entscheidet über Kreisaufgaben wie Schulgebäude, Busverkehr, Abfall und Sozialhilfe.
Kreisumlage: Geld, das die Städte und Gemeinden an den Landkreis zahlen, damit er seine Aufgaben finanzieren kann. Dazu kommt die → Schulumlage. Beide zusammen sind einer der größten Ausgabeposten im Eltviller Haushalt.
KTF – Kreistagsfraktion: Die Fraktion der Grünen im → Kreistag.
Kumulieren: Bei der → Kommunalwahl darf man einer Person bis zu drei Stimmen geben.
KV – Kreisverband: Die Grünen im Rheingau-Taunus-Kreis. Zu ihm gehören die Ortsverbände, auch der → OV Eltville. Website: gruene-rheingau-taunus.de.
KWG – Hessisches Kommunalwahlgesetz: Regelt, wie → Kommunalwahlen ablaufen und wie Stimmen in Sitze umgerechnet werden. Zum Gesetzestext.
KWP – Kommunale Wärmeplanung: Plan, wie eine Stadt bis 2045 klimaneutral heizen kann: wo Wärmenetze Sinn ergeben und wo Wärmepumpen die bessere Lösung sind. Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Städte unter 100.000 Einwohner:innen wie Eltville ihn bis Mitte 2028 vorlegen.
L
LAG – Landesarbeitsgemeinschaft: Fachgremium der hessischen Grünen. Mitmachen können alle Mitglieder.
Landrat/Landrätin: Leitet die Verwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises und den → Kreisausschuss. Er oder sie wird für sechs Jahre direkt gewählt.
LDK – Landesdelegiertenkonferenz: Landesparteitag der hessischen Grünen. Delegierte aus den Kreisverbänden beschließen Programme und wählen den Landesvorstand.
LGS – Landesgeschäftsstelle: Büro des → LV in Wiesbaden.
LV – Landesverband: Die Grünen in Hessen. Website: gruene-hessen.de.
M
Mag → Magistrat
Magistrat: Die Stadtregierung. Hessische Städte haben eine Magistratsverfassung: Nicht die → Bürgermeisterin oder der Bürgermeister allein, sondern der Magistrat als Kollegium führt die Verwaltung. Er bereitet die Beschlüsse der → StVV vor und setzt sie um. In Eltville gehören ihm 13 Mitglieder an: der Bürgermeister und zwölf ehrenamtliche → Stadträt:innen.
MdL – Mitglied des Landtags: Abgeordnete:r im Hessischen Landtag. Entsprechend steht MdB für Mitglied des Bundestags.
MI – Mitteilungsvorlage: Information des → Magistrats an die → StVV, über die nicht abgestimmt wird. Sie ist nummeriert wie „MI-46/2026“.
Mitgliederversammlung: Das oberste Gremium des → OV. Alle Mitglieder dürfen abstimmen. Sie wählt den Vorstand und die Kandidierenden für die → Kommunalwahl.
O
OB: In Unterlagen der Grünen oft die Kurzform für → Ortsbeirat. Meist steht OB aber für Oberbürgermeister:in – das Amt gibt es in Eltville nicht. In städtischen Dokumenten heißt der Ortsbeirat → OBR.
OBR → Ortsbeirat
Ortsbeirat (OBR): Gewählte Vertretung eines → Ortsbezirks. Er muss zu allen wichtigen Fragen gehört werden, die seinen Ortsteil betreffen, und darf Vorschläge machen. Entscheiden kann er selten. Eltville hat fünf Ortsbeiräte: Eltville und Erbach mit je neun Mitgliedern, Hattenheim und Rauenthal mit je sieben, Martinsthal mit fünf.
Ortsbezirk: Ortsteil mit eigenem → Ortsbeirat. Eltville besteht aus fünf Ortsbezirken: der Kernstadt Eltville, Erbach, Hattenheim, Martinsthal und Rauenthal. Die vier früher selbstständigen Gemeinden gehören seit den 1970er-Jahren zur Stadt.
Ortsvorsteher:in: Leitet den → Ortsbeirat. Der Ortsbeirat wählt sie oder ihn in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte.
OV – Ortsverband: Die unterste Ebene der Partei, hier die Grünen in Eltville. Der OV stellt die Kandidierenden für die → Kommunalwahl auf und arbeitet eng mit der → Fraktion zusammen. → Mitgliederversammlung
P
Panaschieren: Bei der → Kommunalwahl darf man seine Stimmen auf Kandidierende verschiedener Listen verteilen.
PV – Photovoltaik: Stromerzeugung aus Sonnenlicht, etwa auf Dächern städtischer Gebäude oder auf Freiflächen.
R
Regionalplan Südhessen: Übergeordneter Plan für ganz Südhessen. Er legt fest, wo Siedlungen wachsen dürfen und wo Wald, Landwirtschaft oder Windenergie Vorrang haben. Die Stadt muss ihre → Bauleitplanung daran ausrichten. Zuständig ist die Regionalplanung beim RP Darmstadt. → Vorranggebiet
RIM – Ratsinformationssystem: Die Online-Plattform der Stadt unter rim.ekom21.de/eltville. Dort stehen Sitzungstermine, Tagesordnungen, Vorlagen, Anträge und Protokolle aller Gremien.
RP – Regierungspräsidium Darmstadt: Landesbehörde für Südhessen. Sie ist die obere → Kommunalaufsicht und genehmigt größere Vorhaben, etwa Windenergieanlagen. Website: rp-darmstadt.hessen.de.
RTK – Rheingau-Taunus-Kreis: Der Landkreis, zu dem Eltville gehört. Sitz der Kreisverwaltung ist Bad Schwalbach. Website: rheingau-taunus.de. → Kreistag, → Landrat
Rücklage: Erspartes der Stadt aus Überschüssen früherer Jahre. Mit ihr lassen sich Fehlbeträge im → Ergebnishaushalt ausgleichen – solange sie reicht.
S
Satzung: Ein Gesetz der Stadt, das die → StVV beschließt, etwa für Gebühren, den Friedhof oder einen → B-Plan.
Satzungsbeschluss: Letzter Schritt bei einem → B-Plan. Die StVV beschließt den Plan als Satzung; mit der Bekanntmachung tritt er in Kraft.
Schulumlage: Geld, das die Stadt an den Landkreis als Schulträger zahlt. Damit finanziert er Bau und Unterhalt der Schulgebäude. → Kreisumlage
Schutzschirm (KSH): Der Kommunale Schutzschirm Hessen. Ab 2012 hat das Land verschuldeten Kommunen einen Teil ihrer Schulden abgenommen. Im Gegenzug mussten sie ihren Haushalt ausgleichen. Auch Eltville war dabei.
Stadtrat/Stadträtin: Mitglied des → Magistrats. Die → StVV wählt sie für die → Wahlperiode. In Eltville arbeiten alle Stadträt:innen ehrenamtlich. Wer in den Magistrat gewählt wird, scheidet aus der StVV aus.
Stadtverordnete:r: Gewähltes Mitglied der → StVV. Das Amt ist ein Ehrenamt.
Stadtverordnetenvorsteher:in: Leitet die Sitzungen der → StVV und vertritt sie nach außen. Die StVV wählt sie oder ihn zu Beginn der → Wahlperiode.
STEA, SEA – Ausschuss für Stadtentwicklung: Bis März 2026 zuständig für Bauen und Planen. Seit 2026 heißt er → STENA.
STENA – Ausschuss für Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit: → Ausschuss der → StVV für Stadtplanung, Bauen und Nachhaltigkeit.
StVV – Stadtverordnetenversammlung: Das Stadtparlament und das oberste Organ der Stadt. Sie beschließt den Haushalt, die Satzungen und alle wichtigen Angelegenheiten und kontrolliert den → Magistrat. In Eltville hat sie 37 Mitglieder. Ihre Sitzungen sind öffentlich.
T
TOP – Tagesordnungspunkt: Ein Punkt auf der Tagesordnung einer Sitzung.
U
Überörtliche Prüfung: Prüfung der Kommunalfinanzen durch den Hessischen Rechnungshof. Er vergleicht Städte ähnlicher Größe und zeigt, wo sie sparen oder mehr einnehmen könnten. Eltville war zum Beispiel Teil der 236. Vergleichenden Prüfung.
Urabstimmung: Abstimmung aller Parteimitglieder über eine wichtige Frage, etwa einen Koalitionsvertrag oder eine Spitzenkandidatur.
V
Verpflichtungsermächtigung: Erlaubnis im → Haushaltsplan, schon jetzt Verträge zu schließen, die erst in späteren Jahren Geld kosten – etwa für ein Bauprojekt über mehrere Jahre.
VL → Beschlussvorlage
Vorranggebiet: Fläche im → Regionalplan, auf der eine bestimmte Nutzung Vorrang vor allen anderen hat, etwa die Windenergie.
W
Wahlperiode: Amtszeit der → StVV und der → Ortsbeiräte, in Hessen fünf Jahre. Die laufende Wahlperiode reicht von April 2026 bis März 2031.
WEA – Windenergieanlage: Ein Windrad. Nach dem → Bürgerentscheid von 2024 plant Eltville Windenergieanlagen auf städtischen Flächen.
WKA – Windkraftausschuss: Ausschuss der → StVV, der von 2023 bis 2026 die Windenergie auf städtischen Flächen vorbereitet hat. Seit Mai 2026 gibt es ihn nicht mehr; zuständig ist nun der → Magistrat.
Z
Zweckverband: Zusammenschluss mehrerer Kommunen für eine gemeinsame Aufgabe, etwa Abwasser oder Abfall. Er hat eigene Gremien, in die die Städte Vertreter:innen entsenden. → IKZ